Die Kundgebung, die wir für den 31.12.2020 angemeldet haben, ist am 23.12.2020 von den Behörden verboten worden, bzw. es wurde keine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Nach intensiver Diskussion und Beratung haben wir uns schweren Herzens gegen eine Widerspruchs-Klage entschieden. Wir schätzen unsere Chancen als zu gering ein und glauben, dass das Geld in den Antirepressionskassen besser aufgehoben ist. Desweiteren würden uns die zu erwartenden Auflagen und die repressive Situation in eine Rolle bringen, die wir so nicht tragen wollen.
Macht Euch Gedanken, wie Ihr mit dem Verbot umgehen wollt.
Grüße an die inhaftierten Antifas, die 3 von der Parkbank, die Beschuldigten des Rondenbarg-Verfahrens und alle Gefangenen!
„Bündnis gegen Repression“